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Führerschein verloren oder gestohlen: Ersatz beantragen
Zuständigkeit
Fahrerlaubnisse
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32278 Kirchlengern
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05223/988-444
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Führerschein verloren oder gestohlen: Ersatz beantragen

Beschreibung

Sie haben den Führerschein verloren oder er wurde Ihnen gestohlen?

Dann warten Sie noch etwas, bevor Sie einen Ersatzführerschein beantragen. Die Erfahrung zeigt, dass sich verlorene Führerscheine oftmals nach einigen Tagen wiederfinden. Sie müssen aber sofort bei der Polizei anzeigen, dass er gestohlen wurde. Den Verlust des Führerscheins melden Sie bitte auch bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle.

Verfahrensablauf

Beantragen Sie bitte Ihren Ersatzführerschein persönlich in der Führerscheinstelle. Dazu vereinbaren Sie bitte online einen Termin.

Bearbeitungsdauer

3 bis 4 Wochen

Nach ungefähr 4 Wochen schicken wir Ihnen Ihren neuen Führerschein nach Hause.

Unterlagen-Nachweise

  • Personalausweis oder Reisepass, bei deren Verlust eine aktuelle Meldebestätigung oder das Familien-Stammbuch
  • aktuelles Passbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch 35 Millimeter x 45 Millimeter)
  • bei Diebstahl: Diebstahlanzeige oder Verlustanzeige bei der Polizeidienststelle
  • eventuell kostenpflichtige eidesstattliche Erklärung über den Verbleib des Führerscheins, diese können Sie vor Ort erklären

    Ist der Führerschein nicht von uns ausgestellt, beantragen Sie bitte eine Karteikartenabschrift bei der Führerscheinstelle, die Ihren letzten Führerschein ausgestellt hat. Lassen Sie diese bitte an unsere Faxnummer schicken. Dies gilt nicht für den Personenkreis, der bereits einen Führerschein im Kartenformat besitzt (ab 1999).

    Rechtsgrundlagen

    • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
    • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
    • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Kosten/Gebühren

    Eine Übersicht sämtlicher Gebühren finden Sie unter den Downloads. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

    Downloads



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