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Aufgabe:
Hebammenfortbildung nachweisen
Zuständigkeit
Gesundheitsschutz und zentrale Dienste
Amtshausstraße 2
32051 Herford
 
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Ihre Ansprechpartner/innen
 
Schröder
Gesundheit - Gesundheitsschutz und zentrale Dienste
Medizinalaufs., Apotheken, Prüfungsausschüsse
Amtshausstraße 2
32051 Herford
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05221/13-2149
E-Mail
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1.49
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Hebammenfortbildung nachweisen

Beschreibung

Alle in Nordrhein-Westfalen tätigen Hebammen und Entbindungspfleger sind verpflichtet sich fortzubilden, egal ob sie angestellt oder freiberuflich tätig sind. Geeignet sind insbesondere Fortbildungsveranstaltungen von Hebammenlehranstalten und Hebammenverbänden.

Fristen

Innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren (Fortbildungsperiode) weisen Sie uns bitte mindestens 60 Unterrichtsstunden nach. Hiervon sind 20 Stunden auf dem Gebiet des Notfallmanagements abzuleisten.

Unterlagen/Nachweise

Kopie der Teilnahmebescheinigung der besuchten Veranstaltung.

Rechtsgrundlagen

Berufsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger (HebBO NRW)



Servicezeiten: Gesundheitsschutz und zentrale Dienste

Gesundheitsschutz und zentrale Dienste
Montag bis Donnerstag:
08:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr 



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[PDF-Dokument : 126 kB]
 
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