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Freiverkäufliche Arzneimittel außerhalb von Apotheken anbieten |
Zuständigkeit |
Gesundheitsschutz und zentrale Dienste Amtshausstraße 2 32051 Herford
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Ihre Ansprechpartner/innen |
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N.N. Gesundheit - Gesundheitsschutz und zentrale Dienste Trinkwasserüberwachung, Gesundheitsaufseher, Überwachung Chemikalien und Gefahrenstoffe Amtshausstraße 2 32051 Herford
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Telefon |
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05221/13-2137 |
Telefax |
: |
05221/13-172116 |
Raum |
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1.37 |
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Stretton Gesundheit - Gesundheitsschutz und zentrale Dienste Trinkwasserüberwachung, Hygienekontrolleurin Amtshausstraße 2 32051 Herford
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Telefon |
: |
05221/13-2151 |
Telefax |
: |
05221/13-172116 |
E-Mail |
: |
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Raum |
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1.31 |
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Freiverkäufliche Arzneimittel außerhalb von Apotheken anbietenBeschreibungDer Kreis Herford überwacht das Angebot freiverkäuflicher Arzneimittel außerhalb von Apotheken.
Freiverkäufliche Arzneimittel werden angeboten durch:
- Drogerien,
- Lebensmittelmärkte,
- Reformhäuser,
- Bioläden,
- Erotik-Shops und
- Märkte (im Reisegewerbe).
Bevor Sie den Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln aufnehmen, melden Sie diesen bitte beim Gesundheitsamt an.
Voraussetzung
Sie müssen die erforderliche Sachkenntnis nachweisen. Dazu gehört, dass Sie die Arzneimittel kennen und wissen, wie man sie ordnungsgemäß
- abfüllt,
- abpackt,
- kennzeichnet,
- lagert und
- in den Verkehr bringt.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass Ihnen die geltenden Vorschriften bekannt sind.
Während der Öffnungszeiten einer Verkaufsstelle muss eine sachkundige Person ständig anwesend sein und beratend zur Verfügung stehen.
Unterlagen/NachweiseIhre Sachkenntnis weisen Sie bitte durch eine erfolgreiche Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer nach. Sie brauchen Ihre Sachkenntnis nicht durch eine Prüfung nachweisen, wenn Sie den Abschluss einer der folgenden Ausbildungen durch ein Zeugnis belegen:
- Apothekerin oder Apotheker,
- Apothekenhelferin oder Apothekenhelfer,
- Apothekerassistentin oder Apothekerassistent,
- Drogistin oder Drogist,
- Pharmazieingenieurin oder Pharmazieingenieur,
- Pharmazeutisch-technische Assistentin oder Pharmazeutisch-technischer Assistent oder
- Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte oder Pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter.
RechtsgrundlagenGesetz über den Verkehr von Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG) Servicezeiten: Gesundheitsschutz und zentrale DiensteGesundheitsschutz und zentrale Dienste Montag bis Donnerstag: 08:30 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr |
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