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Aufgabe:
Wasserversorgungsanlagen (öffentliche) überwachen (lassen)
Zuständigkeit
Gesundheitsschutz und zentrale Dienste
Amtshausstraße 2
32051 Herford
 
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Wasserversorgungsanlagen (öffentliche) überwachen

Beschreibung

Die Trinkwasserversorgung im Kreis Herford stellen Wasserversorgungsunternehmen (z.B. Stadtwerke Herford) und mehrere Wasserbeschaffungsverbände sicher.

Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel. Gesundheitliche Schädigungen durch Krankheitserreger oder Schadstoffe sollen ausgeschlossen werden. Die öffentlichen Unternehmen für die Trinkwasserversorgung lassen ihr Wasser daher in festgelegten Zeitintervallen untersuchen.

Wir überprüfen diese Betreiberverpflichtung durch regelmäßige Kontrollen und besichtigen die Wasserwerke.

Rechtsgrundlagen

  • Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001)
  • Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG NRW)



Servicezeiten: Gesundheitsschutz und zentrale Dienste

Gesundheitsschutz und zentrale Dienste
Montag bis Donnerstag:
08:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr 



 
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