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Ihr Wohnort:
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Hausbrunnen überwachen (lassen)
Zuständigkeit
Gesundheitsschutz und zentrale Dienste
Amtshausstraße 2
32051 Herford
 
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Ihre Ansprechpartner/innen
 
Walker
Gesundheit - Gesundheitsschutz und zentrale Dienste
Trinkwasserüberwachung, Verwaltung
Amtshausstraße 2
32051 Herford
Telefon
 : 
05221/13-2135
Telefax
 : 
05221/13-172150
E-Mail
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1.35
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N.N.
Gesundheit - Gesundheitsschutz und zentrale Dienste
Trinkwasserüberwachung, Gesundheitsaufseher, Überwachung Chemikalien und Gefahrenstoffe
Amtshausstraße 2
32051 Herford
Telefon
 : 
05221/13-2137
Telefax
 : 
05221/13-172116
Raum
 : 
1.37
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Stretton
Gesundheit - Gesundheitsschutz und zentrale Dienste
Trinkwasserüberwachung, Hygienekontrolleurin
Amtshausstraße 2
32051 Herford
Telefon
 : 
05221/13-2151
Telefax
 : 
05221/13-172116
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1.31
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Hausbrunnen überwachen

Beschreibung

Viele Menschen nutzen das Wasser aus dem eigenen Brunnen. Wir überwachen die Hausbrunnen auf ihre Trinkwasserqualität.

Wenn Sie einen Brunnen errichten und in Betrieb nehmen wollen, teilen Sie uns das bitte vier Wochen im Voraus mit.

Nutzen Sie Ihr Wasser zu Trinkwasserzwecken, müssen Sie dieses regelmäßig durch ein zertifiziertes Labor überprüfen lassen.

Eine Nutzung zu Trinkwasserzwecken liegt vor, wenn Sie Ihr Wasser für folgende Zwecke verwenden:

  • Trinken,
  • Kochen,
  • Zubereiten von Speisen und Getränken,
  • Körperpflege und -reinigung oder
  • Reinigen von Gegenständen, die mit Lebensmitteln oder dem menschlichen Körper in Kontakt kommen (z.B. Wäsche waschen).

Der Umfang der Untersuchung wird von uns festgelegt und hängt davon ab, wofür Sie Ihr Wasser nutzen (Eigenversorgung, Vermietung oder ähnliches).

Unterlagen/Nachweise

Den Prüfbericht müssen Sie uns innerhalb von zwei Wochen nach der Prüfung durch das Labor vorlegen. Wir werten die Untersuchungsergebnisse aus und ordnen gegebenfalls Sanierungen oder weitere Untersuchungen an.

Rechtsgrundlagen

  • Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
  • Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG NRW)

Kosten/Gebühren

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass das Gesundheitsamt die Wasserversorgungsanlagen besichtigt. Dafür erheben wir eine Gebühr.



Servicezeiten: Gesundheitsschutz und zentrale Dienste

Gesundheitsschutz und zentrale Dienste
Montag bis Donnerstag:
08:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr 



 
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