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Rohbau- und Schlussabnahme: Bauzustand besichtigen (lassen)
Zuständigkeit

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Rohbau und Schlussabnahme Bauzustand besichtigen

Beschreibung

Für die Rohbauabnahme beziehungsweise Schlussabnahme eines Bauvorhabens ist die untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises Herford zuständig. Ausgenommen sind Bauvorhaben in den Städten Bünde, Herford und Löhne. Diese Städte sind selbst Bauaufsichtsbehörde.

Das Fertigstellen des Rohbaus und die abschließende Fertigstellung müssen der unteren Bauaufsichtsbehörde jeweils eine Woche vorher mitgeteilt werden. Zusammen mit der Baugenehmigung werden die erforderlichen Vordrucke für die Rohbauanzeige beziehungsweise Fertigstellungsanzeige zugeschickt.

Bei kleineren Bauvorhaben kann die Bauaufsichtsbehörde auf die Durchführung einer Bauzustandsbesichtigung verzichten.

Unterlagen/Nachweise

Ob zusammen mit einer Fertigstellungsanzeige noch weitere Unterlagen bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden müssen, wird bereits in der Baugenehmigung festgelegt.

In der Regel handelt es sich hierbei um Bescheinigungen und Nachweise zur Energieeinsparverordnung, zur Einhaltung der Grundriss- und Höhenlage der baulichen Anlage und über die fachgerechte Installation von haustechnischen Anlagen nach § 62  der Bauordnung 2018 für das Land Nordrhein-Westfalen.

Rechtsgrundlagen

  • Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW)

Kosten/Gebühren

Die Durchführung einer Bauzustandsbesichtigung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr ist in der Regel abhängig von der Gebühr, die für die Genehmigung des Vorhabens festgesetzt wurde. Die Mindestgebühr beträgt 50,00 Euro.

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Verfügbare Formulare
Ablauf nach digitaler Baugenehmigung
[PDF-Dokument : 222 kB]
Bescheinigung BF gemäß § 66 BauO NRW über die Errichtung oder Änderung von Behältern für brennbare oder schädliche Flüssigkeiten bis zu 50 m³ Fassungsvermögen
[PDF-Dokument : 16 kB]
Bescheinigung BG gemäß § 66 BauO NRW über die Errichtung oder Änderung von ortsfesten Gasbehältern bis zu 50 m³ Fassungsvermögen
[PDF-Dokument : 15 kB]
Bescheinigung A gemäß § 66 BauO NRW über die Errichtung oder Änderung von Abwasseranlagen
[PDF-Dokument : 14 kB]
Bescheinigung F gemäß § 66 BauO NRW über die Errichtung oder Änderung von Feuerungsanlagen
[PDF-Dokument : 18 kB]
Bescheinigung HK gemäß § 66 BauO NRW über die Errichtung oder Änderung von Blockheizkraftwerken
[PDF-Dokument : 13 kB]
Bescheinigung L gemäß § 66 BauO NRW über die Errichtung oder Änderung von Wohnungslüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
[PDF-Dokument : 16 kB]
Bescheinigung WP gemäß § 66 BauO NRW über die Errichtung oder Änderung von Wärmepumpen
[PDF-Dokument : 15 kB]
Bescheinigung WV gemäß § 66 BauO NRW über die Errichtung oder Änderung von Wasser- und Warmwasserversorgungsanlagen
[PDF-Dokument : 16 kB]
Bescheinigung Z gemäß § 66 BauO NRW über die Errichtung oder Änderung von Brennstoffzellen
[PDF-Dokument : 13 kB]
Bescheinigung über stichprobenhafte Kontrollen der Ausführung energiesparender Maßnahmen auf der Baustelle (Anlage 1 EnEV-UVO)
[PDF-Dokument : 14 kB]
Unternehmererklärung TGA (Anlage 2 EnEV-UVO)
[PDF-Dokument : 31 kB]
Unternehmererklärung nach § 2 Absatz 6 EnEV-UVO (Anlage 3)
[PDF-Dokument : 57 kB]
Information zum Schutz Ihrer Daten
[PDF-Dokument : 213 kB]
Bescheinigung GEG-UVO über stichprobenhafte Kontrollen
[PDF-Dokument : 386 kB]
Unternehmererklärung GEG-UVO Anlage 2
[PDF-Dokument : 395 kB]
Bericht Prüfung bautechnische Nachweise
[PDF-Dokument : 782 kB]
Bericht Bauzustandsbesichtigung
[PDF-Dokument : 888 kB]
Bericht Bauüberwachung
[PDF-Dokument : 882 kB]
Merkblatt - gesetzliche Gebäudeeinmessungspflicht
[PDF-Dokument : 288 kB]
 
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