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Teilung von Grundstücken beantragen
Zuständigkeit

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, um die für Sie zuständige Behörde zu ermitteln!

Teilung von Grundstücken beantragen

Beschreibung

Sie möchten einen Teil eines Grundstücks kaufen oder verkaufen?
Dann beantragen Sie eine Teilungsvermessung bei uns, um bestehende Grundstücke aufzuteilen.

Voraussetzung

Sie benötigen eine Teilungsgenehmigung des Bauamtes, wenn Sie ein bebautes Grundstück teilen wollen. Die Beantragung dieser Genehmigung ist Teil unseres Leistungsumfanges. Das Ergebnis der Teilungsvermessung teilen wir der Antragstellerin oder dem Antragsteller sowie dem Grundbuchamt mit. Damit können die neuen Flurstücke im Grundbuch eingetragen und das Eigentum übertragen werden.

Lassen Sie sich gut beraten

Während der Auftrag durchgeführt wird, bieten wir umfassende Beratungen an, um Ihre Wünsche und Anforderungen bezüglich der neuen Grenzen zu erfüllen. Dabei zeigen wir Ihnen Varianten und Beispiele und die damit verbundenen Kosten.

Rechtsgrundlagen

  • Vermessungs- und Katastergesetz für das Land NRW (VermKatG NRW)
  • Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung für das Land NRW (VermWertGebO NRW)

Kosten/Gebühren

Die Gebühren für Vermessungsleistungen legen wir mit Hilfe der derzeit gültigen Vermessungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen fest. Gerne berechnen wir für Sie in einem Beratungsgespräch vorab die für Sie entstehenden Kosten.




Servicezeiten: Kataster und Vermessung
Kataster und Vermessung
Montag bis Donnerstag:

08:30 bis 12:30 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:

08:30 bis 12:30 Uhr


Verfügbare Formulare
Information zum Schutz Ihrer Daten
[PDF-Dokument : 152 kB]
Antrag auf Durchführung einer Teilungsvermessung
[Externer Link]
 
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