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Sonderpädagogische Unterstützung erhalten |
Zuständigkeit |
Schulamt, Ausbildungs-, Kultur- und Sportförderung, Archiv Amtshausstraße 3 32051 Herford
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Ihre Ansprechpartner/innen |
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Lucke Schule, Kultur und Sport - Schulamt, Ausbildungs-, Kultur- und Sportförderung, Archiv Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf (alle Schulstandorte außer Herford/Kirchlengern), Amtshausstraße 3 32051 Herford
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Telefon |
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05221/13-1470 |
Telefax |
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05221/13-171470 |
E-Mail |
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Raum |
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4.70 |
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Strathmann Schule, Kultur und Sport - Schulamt, Ausbildungs-, Kultur- und Sportförderung, Archiv Personalangelegenheiten Grundschulen, Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf (Schulstandorte Herford/Kirchlengern) Amtshausstraße 3 32051 Herford
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Telefon |
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05221/13-1465 |
Telefax |
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05221/13-171465 |
E-Mail |
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Raum |
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4.65 |
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Kern Schule, Kultur und Sport - Schulamt, Ausbildungs-, Kultur- und Sportförderung, Archiv Schulaufsicht Grundschulen in Herford, Hiddenhausen, Kirchlengern, Löhne, Spenge, Vlotho Amtshausstraße 3 32051 Herford
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Telefon |
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05221/13-1468 |
Telefax |
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05221/13-171468 |
E-Mail |
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Raum |
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4.68 |
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N.N. Schule, Kultur und Sport - Schulamt, Ausbildungs-, Kultur- und Sportförderung, Archiv Schulaufsicht Grundschulen Amtshausstraße 3 32051 Herford
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Telefon |
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05221/13-1466 |
Telefax |
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05221/13-171466 |
Raum |
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4.66 |
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Mühlenmeier Schule, Kultur und Sport - Schulamt, Ausbildungs-, Kultur- und Sportförderung, Archiv Schulaufsicht Förderschulen Amtshausstraße 3 32051 Herford
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Telefon |
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05221/13-1464 |
Telefax |
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05221/13-171464 |
E-Mail |
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Raum |
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4.64 |
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Staeck-Aschemeyer Schule, Kultur und Sport - Schulamt, Ausbildungs-, Kultur- und Sportförderung, Archiv Koordinatorin für Inklusion an den Schulen der Primarstufe Amtshausstraße 3 32051 Herford
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E-Mail |
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Raum |
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4.76 |
Telefon |
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05221/13-1496 |
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Bögeholz Schule, Kultur und Sport - Schulamt, Ausbildungs-, Kultur- und Sportförderung, Archiv Koordinatorin für Inklusion an den Schulen der Sekundarstufe I Amtshausstraße 3 32051 Herford
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E-Mail |
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Raum |
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4.76 |
Telefon |
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05221/13-1476 |
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Oltmanns Schule, Kultur und Sport - Schulamt, Ausbildungs-, Kultur- und Sportförderung, Archiv Inklusionsfachberaterin Amtshausstraße 3 32051 Herford
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Telefon |
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05221/13-1496 |
Telefax |
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05221/13-1902 |
E-Mail |
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Raum |
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4.76 |
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Uflerbäumer Schule, Kultur und Sport - Schulamt, Ausbildungs-, Kultur- und Sportförderung, Archiv Inklusionsfachberaterin Amtshausstraße 3 32051 Herford
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Telefon |
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05221/13-1496 |
Telefax |
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05221/13-1902 |
E-Mail |
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Raum |
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4.76 |
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Sonderpädagogische Unterstützung unterhaltenBeschreibungSchülerinnen und Schüler, die auf Grund einer Behinderung oder wegen einer Lern- oder Entwicklungsstörung besondere Unterstützung benötigen, haben einen Anspruch auf eine individuelle sonderpädagogische Unterstützung.
Diese erfolgt
- an allgemeinen Schulen mit dem Angebot „Gemeinsames Lernen“ und
- an Förderschulen.
Eltern können über die allgemeine Schule einen Antrag stellen, um den Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung feststellen zu lassen. In Ausnahmefällen besteht auch die Möglichkeit, dass die allgemeine Schule diesen Antrag stellt. Die Schulaufsichtsbehörde entscheidet darüber, ob ein Verfahren durchgeführt wird. Nachdem ein Gutachten erstellt wurde, trifft sie auch die Entscheidung über den Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und legt den Förderschwerpunkt und Förderort fest. Die Eltern sind an dem Verfahren beteiligt.
Inklusive Bildung
Inklusives Lernen in der Schule bedeutet, dass das Gemeinsame Lernen von Menschen mit und ohne Behinderungen zur Regel wird.
Schülerinnen und Schülern, die sonderpädagogische Unterstützung benötigen, wird ein Platz an einer allgemeinen Schule, die Gemeinsames Lernen anbietet, vorgeschlagen. Eltern können für ihr Kind auch weiterhin die Förderschule wählen.
Im Kreis Herford gibt es eine Vielzahl von Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I, die das Gemeinsame Lernen von Kindern anbieten.
Unterlagen/Nachweise- Begleitbogen
- Antrag der Erziehungsberechtigten auf Eröffnung des Verfahren
- gegebenenfalls ärztliche/schulärztliche Berichte
- bei Schulanfängern zusätzlich: Stellungnahme der Grundschule zur Eröffnung des Verfahrens, Berichte der Kindertageseinrichtung und/oder zum Beispiel der Frühförderung
- bei Schülerinnen und Schülern der Klassen 1–4 zusätzlich: Stellungnahme der Regelschule, Zeugnisse, Unterrichtsdokumentationen sowie Entwicklungsbericht mit den Unterschriften der Klassen- und Schulleitung.
Rechtsgrundlagen- Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF)
- Schulgesetz (SchulG)
- Neuntes Schulrechtsänderungsgesetz
Downloads Servicezeiten: Schule, Kultur und SportDienstag, Mittwoch und Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:30 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 16:00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
sowie in den ersten beiden Wochen nach den Sommerferien zusätzlich Dienstag, Mittwoch und Donnerstag Erweiterung der Servicezeit von 14:00 bis 16:00 Uhr |
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