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Aufgabe:
Sonderpädagogische Unterstützung erhalten
Zuständigkeit
Schulamt, Ausbildungs-, Kultur- und Sportförderung, Archiv
Amtshausstraße 3
32051 Herford
Telefon
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05221/13-1469
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Ihre Ansprechpartner/innen
 
Lucke
Schule, Kultur und Sport - Schulamt, Ausbildungs-, Kultur- und Sportförderung, Archiv
Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf (alle Schulstandorte außer Herford/Kirchlengern),
Amtshausstraße 3
32051 Herford
Telefon
 : 
05221/13-1470
Telefax
 : 
05221/13-171470
E-Mail
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4.70
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Strathmann
Schule, Kultur und Sport - Schulamt, Ausbildungs-, Kultur- und Sportförderung, Archiv
Personalangelegenheiten Grundschulen, Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf (Schulstandorte Herford/Kirchlengern)
Amtshausstraße 3
32051 Herford
Telefon
 : 
05221/13-1465
Telefax
 : 
05221/13-171465
E-Mail
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4.65
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Kern
Schule, Kultur und Sport - Schulamt, Ausbildungs-, Kultur- und Sportförderung, Archiv
Schulaufsicht Grundschulen in Herford, Hiddenhausen, Kirchlengern, Löhne, Spenge, Vlotho
Amtshausstraße 3
32051 Herford
Telefon
 : 
05221/13-1468
Telefax
 : 
05221/13-171468
E-Mail
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Raum
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4.68
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N.N.
Schule, Kultur und Sport - Schulamt, Ausbildungs-, Kultur- und Sportförderung, Archiv
Schulaufsicht Grundschulen
Amtshausstraße 3
32051 Herford
Telefon
 : 
05221/13-1466
Telefax
 : 
05221/13-171466
Raum
 : 
4.66
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Mühlenmeier
Schule, Kultur und Sport - Schulamt, Ausbildungs-, Kultur- und Sportförderung, Archiv
Schulaufsicht Förderschulen
Amtshausstraße 3
32051 Herford
Telefon
 : 
05221/13-1464
Telefax
 : 
05221/13-171464
E-Mail
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Raum
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4.64
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Staeck-Aschemeyer
Schule, Kultur und Sport - Schulamt, Ausbildungs-, Kultur- und Sportförderung, Archiv
Koordinatorin für Inklusion an den Schulen der Primarstufe
Amtshausstraße 3
32051 Herford
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4.76
Telefon
 : 
05221/13-1496
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Bögeholz
Schule, Kultur und Sport - Schulamt, Ausbildungs-, Kultur- und Sportförderung, Archiv
Koordinatorin für Inklusion
an den Schulen der Sekundarstufe I
Amtshausstraße 3
32051 Herford
E-Mail
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Raum
 : 
4.76
Telefon
 : 
05221/13-1476
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Oltmanns
Schule, Kultur und Sport - Schulamt, Ausbildungs-, Kultur- und Sportförderung, Archiv
Inklusionsfachberaterin
Amtshausstraße 3
32051 Herford
Telefon
 : 
05221/13-1496
Telefax
 : 
05221/13-1902
E-Mail
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Raum
 : 
4.76
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Uflerbäumer
Schule, Kultur und Sport - Schulamt, Ausbildungs-, Kultur- und Sportförderung, Archiv
Inklusionsfachberaterin
Amtshausstraße 3
32051 Herford
Telefon
 : 
05221/13-1496
Telefax
 : 
05221/13-1902
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Raum
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4.76
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Sonderpädagogische Unterstützung unterhalten

Beschreibung

Schülerinnen und Schüler, die auf Grund einer Behinderung oder wegen einer Lern- oder Entwicklungsstörung besondere Unterstützung benötigen, haben einen Anspruch auf eine individuelle sonderpädagogische Unterstützung.

Diese erfolgt

  • an allgemeinen Schulen mit dem Angebot „Gemeinsames Lernen“ und
  • an Förderschulen.

Eltern können über die allgemeine Schule einen Antrag stellen, um den Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung feststellen zu lassen. In Ausnahmefällen besteht auch die Möglichkeit, dass die allgemeine Schule diesen Antrag stellt. Die Schulaufsichtsbehörde entscheidet darüber, ob ein Verfahren durchgeführt wird. Nachdem ein Gutachten erstellt wurde, trifft sie auch die Entscheidung über den Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und legt den Förderschwerpunkt und Förderort fest. Die Eltern sind an dem Verfahren beteiligt.

Inklusive Bildung

Inklusives Lernen in der Schule bedeutet, dass das Gemeinsame Lernen von Menschen mit und ohne Behinderungen zur Regel wird.

Schülerinnen und Schülern, die sonderpädagogische Unterstützung benötigen, wird ein Platz an einer allgemeinen Schule, die Gemeinsames Lernen anbietet, vorgeschlagen. Eltern können für ihr Kind auch weiterhin die Förderschule wählen.

Im Kreis Herford gibt es eine Vielzahl von Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I, die das Gemeinsame Lernen von Kindern anbieten.

Unterlagen/Nachweise

  • Begleitbogen
  • Antrag der Erziehungsberechtigten auf Eröffnung des Verfahren
  • gegebenenfalls ärztliche/schulärztliche Berichte
  • bei Schulanfängern zusätzlich: Stellungnahme der Grundschule zur Eröffnung des Verfahrens, Berichte der Kindertageseinrichtung und/oder zum Beispiel der Frühförderung
  • bei Schülerinnen und Schülern der Klassen 1–4 zusätzlich: Stellungnahme der Regelschule, Zeugnisse, Unterrichtsdokumentationen sowie Entwicklungsbericht mit den Unterschriften der Klassen- und Schulleitung.

Rechtsgrundlagen

  • Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF)
  • Schulgesetz (SchulG)
  • Neuntes Schulrechtsänderungsgesetz

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Servicezeiten: Schule, Kultur und Sport

Dienstag, Mittwoch und Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr

und nach telefonischer Vereinbarung

sowie in den ersten beiden Wochen nach den Sommerferien zusätzlich Dienstag, Mittwoch und Donnerstag Erweiterung der Servicezeit von 14:00 bis 16:00 Uhr



 
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