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Zuständigkeit |
Allgemeine Ordnungs- und Ausländerangelegenheiten Wittekindstraße 7 32051 Herford
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Ihre Ansprechpartner/innen |
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Herr Gundlach Sicherheit und Ordnung - Allgemeine Ordnungs- und Ausländerangelegenheiten Jagd, Fischerei, sprengstoffrechtliche Erlaubnisse Wittekindstraße 7 32051 Herford
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Telefon |
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05221/13-2680 |
Telefax |
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05221/13-172680 |
E-Mail |
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Raum |
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3.10 |
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Herr Bertram Sicherheit und Ordnung - Allgemeine Ordnungs- und Ausländerangelegenheiten Gewerbeuntersagungen, Jagd, Fischerei, sprengstoffrechtliche Erlaubnisse Wittekindstraße 7 32051 Herford
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Telefon |
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05221/13-2672 |
Telefax |
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05221/13-2650 |
E-Mail |
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Raum |
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3.02 |
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Fischerprüfung ablegenBeschreibungSie möchten angeln? Dann legen Sie eine Fischerprüfung ab. Nach bestandener Prüfung können Sie einen Fischereischein beantragen.
Wenn Sie im Kreis Herford wohnen, prüft Sie der Prüfungsausschuss der Unteren Fischereibehörde. Sie wohnen nicht im Kreis Herford, möchten aber hier geprüft werden? Dann stellt Ihnen die Untere Fischereibehörde Ihres Wohnortes eine Ausnahmegenehmigung aus, die Sie uns bitte mitbringen.
Was sind die Prüfungsinhalte?
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen Teil mit schriftlichen Fragen und einem praktischen Teil. Im theoretischen Teil werden Ihre Kenntnisse in den folgenden sechs Fachgebieten abgefragt:
- allgemeine Fischkunde,
- spezielle Fischkunde,
- Gewässerkunde und Fischhege,
- Natur- und Tierschutz,
- Gerätekunde und
- Gesetzeskunde.
Im praktischen Teil geht es um folgende Fähigkeiten:
- ein Angelgerät für den Fischfang waidgerecht zusammenbauen,
- weiteres notwendiges Zubehör hinzufügen,
- ausreichende Artenkenntnis der hier vorkommenden Fische, Neunaugen und Krebse nachweisen.
Voraussetzungen
Die Fischerprüfung dürfen Sie ab einem Alter von 13 Jahren ablegen.
Verfahrensablauf
Verschiedene Angelvereine und Angelshops im Kreisgebiet bieten Vorbereitungskurse an. Sie erhalten ein Prüfungszeugnis, wenn Sie die Prüfung erfolgreich abgeschlossen haben. Mit diesem Prüfungszeugnis können Sie im Bürgerbüro Ihrer Stadt oder Gemeinde einen Fischereischein beantragen.
Termine
Nächste Fischerprüfung:
Ab dem 25. Mai 2022. Anträge für diese Prüfung werden nicht mehr angenommen.
Für die Teilnahme gilt die dann gültige Coronaschutzverordnung NRW.
Die Anmeldungen müssen bis zum 27. April 2022 eingereicht werden (Antrag, eingezahlte Prüfungsgebühr, ggf. Ausnahmegenehmigung)
Schriftliche Prüfung am 25. Mai
Praktische Prüfung am 31. Mai, 01. Juni und ggf. am 02. Juni.
Unterlagen/Nachweise- Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung
- Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr
Rechtsgrundlagen- Landesfischereigesetz NRW
- Fischerprüfungsordnung NRW
Kosten/Gebühren- Prüfung: 50,00 Euro
- Nachprüfung (praktisch): 30,00 Euro
- Ersatzfischerprüfungszeugnis: 35,00 Euro
- Ausnahmegenehmigung: 15,00 Euro
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