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Gewässer benutzen und Teichanlagen betreiben
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Wasser-/Abfallwirtschaft und Immissionsschutz
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Umweltschutz
Wasser-/Abfallwirtschaft und Immissionsschutz
Überprüfung von Teichanlagen, Gewässerschauen, Gewässerkataster
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Gewässer benutzen und Teichanlagen betreiben

Beschreibung

Gewässer benutzen

Wasser und Gewässer sind belebendes Element unseres Naturhaushaltes und Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Durch verschiedene Benutzungen (z. B. Wasserentnahmen, Abwassereinleitungen, Teiche) werden unsere Gewässer in Anspruch genommen. Aus diesem Grund erfordert die Nutzung von Grund- und Oberflächenwasser in vielen Fällen- eine behördliche Erlaubnis. Da oftmals eine einzelne Benutzung kaum Auswirkungen zeigt die Summe mehrerer Benutzungen sich aber nachteilig auf das Gewässer auswirkt, wird das gesamte Gewässer betrachtet.

In Natur- und Landschaftsschutzgebieten gibt es darüber hinaus reichende Bestimmungen der Gewässerbenutzungen und deren Gestaltung, die Sie bei der Naturschutzbehörde erfragen können.

Zu den erlaubnispflichtigen Benutzungen von Gewässern zählen
• Entnahme und Einleitung von Wasser
• Aufstau und Absenkung von oberirdischen Gewässern
• Einbringen und Einleiten von Stoffen
• Einwirken auf das Grundwasser

Im Rahmen des Gemeingebrauchs gibt es Benutzungen, die erlaubnisfrei sind, sofern im Gewässer ausreichend Wasser verbleibt. Dazu zählen u.a. das Schöpfen mit Handgefäßen und das Bewässern des angrenzenden Privatgartens.


Gewässerbenutzungen werden von Mitarbeiter / innen der unteren Wasserbehörde des Kreises Herford regelmäßig überprüft!

 

Benutzung für eine Teichanlage

Wie entstehen Teichanlagen?

Teiche sind künstlich angelegte stehende Gewässer. Teiche können auf mehrere Arten entstehen:

  • durch Ausbau und Anstau eines Fließgewässers (Teich im Hauptschluss eines Gewässers)
  • durch Entnahme von Wasser aus einem Fließgewässer, wobei der Ablauf aus dem Teich wieder eingeleitet wird (Teich im Nebenschluss eines Gewässers)
  • durch Freilegen von Grundwasser
  • durch das Sammeln von Regenwasser (auch Drainage- und Hangdruckwasser)
  • sogenannte Himmelsteiche ohne Verbindung zum Fließgewässer

 

Auswirkungen einer Teichanlage auf das Fließgewässer

Durch den Aufstau eines Gewässers wird den Wasserorganismen die Möglichkeit genommen, das Gewässer zu durchwandern. Das gestaute oder gesammelte Wasser erwärmt sich und kann dadurch weniger Sauerstoff aufnehmen. Außerdem reichern sich im stehenden Wasser Nährstoffe an, sodass ein Teich einen gänzlich anderen Charakter hat als ein Fließgewässer. Teiche stellen dadurch einen anderen Lebensraum für die Organismen dar. Zusätzlich wird durch den verringerten Sauerstoffgehalt die Selbstreinigungskraft des Gewässers geschwächt.

Wird ein Teich für eine intensive Fischzucht genutzt, gelangen neben dem erwärmten und nährstoffreichen Teichwasser auch die Ausscheidungen der Fische, Futterreste und eventuell Fischmedikamente in das Fließgewässer. Solche intensiv genutzten Teiche sind daher aus gewässerökologischer Sicht sehr kritisch zu beurteilen.

Bei der Nutzung als Bade- oder Schwimmteich kann sich der Gebrauch von Zusatzstoffen negativ auf die Gewässerökologie auswirken. Aus diesem Grund ist die Notwendigkeit einer wasserrechtlichen Erlaubnis zu prüfen.

Die Ableitung von Wasser aus dem Fließgewässer zur Speisung von Teichen kann bei Niedrigwasser zu kritischen Wasserständen und damit zu einer schwerwiegenden Schädigung der Biologie im Gewässer und im Uferbereich führen.

Grundsätzlich darf die Entnahmemenge höchstens so bemessen sein, dass mindestens die Hälfte der fließenden Welle in dem genutzten Gewässer verbleibt. Die Längsdurchgängigkeit für Wasserorganismen des Fließgewässers muss auch an den Entnahmestellen erhalten bleiben!

 

Welche Teichanlagen sind erlaubnispflichtig?

Bedeutsam sind insbesondere die Teiche im Haupt- und Nebenschluss eines Gewässers, weil sie erhebliche negative Auswirkungen auf das Fließgewässer haben können. Der Ausbau eines Gewässers zu einem Teich im Hauptschluss ist nach heutiger Rechtslage nicht mehr zulässig.

Die Entnahme und das Wiedereinleiten von Wasser zur Speisung eines Teiches im Nebenschluss sowie die fischereiliche Nutzung eines Teiches bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis.

Beim Freilegen von Grundwasser handelt es sich um einen Gewässerausbau. Dies bedarf einer wasserrechtlichen Genehmigung und wird unter „Gewässer und Ufer verändern – Genehmigung beantragen“ näher erläutert.

Erlaubnisfrei sind nur künstlich angelegte Zier- und Gartenteiche sowie Himmelsteiche, die in keiner Verbindung zum Fließgewässer oder dem Grundwasser stehen.
 

Welche Gebühren fallen an und wie lange ist eine Erlaubnis gültig?

Für die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Gewässerbenutzung fallen Kosten an. Die Mindestgebühr beträgt derzeit 200,00€ pro Benutzung und ist abhängig von der Menge des benutzten Wassers.

Die Erlaubnis wird befristet erteilt und gilt in der Regel über einen Zeitraum von 10 Jahren.

 

Rechtsgrundlagen

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Landeswassergesetz NRW (LWG)


Verfügbare Formulare
Formular zum Schutz Ihrer Daten
[PDF-Dokument : 216 kB]
 
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