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Abfallsammlung, Beförderung oder Vermittlung (Makeln): Anzeigen oder Genehmigung beantragen |
Zuständigkeit |
Wasser-/Abfallwirtschaft und Immissionsschutz Amtshausstraße 2 32051 Herford
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Ihre Ansprechpartner/innen |
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Sölmann Umweltschutz Wasser-/Abfallwirtschaft und Immissionsschutz Überwachung der Sonderabfallentsorgung Amtshausstraße 2 32051 Herford
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Telefon |
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05221/13-2234 |
Telefax |
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05221/13-172230 |
E-Mail |
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Raum |
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2.34 |
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Abfallsammlung und TransportBeschreibungDas Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht für das Sammeln und den Transport von Abfällen folgende Regelungen vor:
- Wenn Sie nicht gefährliche Abfälle sammeln oder transportieren möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.
- Wenn Sie gefährliche Abfälle sammeln oder transportieren möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.
Informationen und Hinweise zum Anzeigeverfahren für gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen nach § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz finden Sie unter Downloads.
Die Bezirksregierung Detmold stellt weitere Informationen zur Anzeige- und Erlaubnispflicht für das Sammeln, Befördern, Transportieren und Vermitteln von Abfällen auf Ihrer Internetseite zur Verfügung. Dort können Sie auch die entsprechenden Antragsformulare herunterladen.
Unterlagen/NachweiseSammler, Beförderer, Händler und Makler reichen für Anzeigeverfahren nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz bitte folgende Unterlagen ein:
Antragstellerin oder Antragsteller (Firma):
- Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug (vom zuständigen Amtsgericht)
- Angaben über Art und Dauer der Tätigkeit (kurze Beschreibung) unter Angabe der konkret ausgeübten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (welche Abfallstoffe werden befördert oder gesammelt)
- Benennen der von Ihnen im Rahmen der angezeigten Tätigkeit gehandhabten Abfallstoffe oder Abfälle nach Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
- Wenn Abfälle auch aus privaten Haushalten angenommen werden ( Hol- oder Bringsystem), müssen Sie dies nach §18 KrWG ebenfalls anzeigen
Betriebsinhaberin, Betriebsinhaber, gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter des Betriebsinhabers, vertretungsberechtigte Gesellschafterin oder vertretungsberechtigter Gesellschafter, Geschäftsführerin oder Geschäftsführer:
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, Belegart „9“ (zur Vorlage bei einer Behörde)
Person und deren Vertreterin oder Vertreter, die den Betrieb leiten oder beaufsichtigen:
- Polizeiliches Führungszeugnis, Belegart „O“, nicht älter als 3 Monate (zur Vorlage bei einer Behörde)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, Belegart „9“, nicht älter als 3 Monate (zur Vorlage bei einer Behörde)
- Nachweis der Fach- und Sachkunde ist hier bis zum 31.12.2012 beizubringen
RechtsgrundlagenKreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
DownloadsLinks |
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Anzeige für gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen nach § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz [PDF-Dokument : 25 kB] |
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