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Illegale Abfallentsorgung oder Verbrennung melden
Zuständigkeit

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, um die für Sie zuständige Behörde zu ermitteln!

Illegale oder wilde Abfallentsorgung

Beschreibung

Nach den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes dürfen Abfälle nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen behandelt (verbrannt), gelagert oder abgelagert werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld geahndet.

Informieren Sie bitte möglichst sofort die Polizei, wenn Sie sehen, dass Abfälle frei verbrannt werden.

Eine illegale (wilde) Abfallentsorgung können Sie ebenfalls bei der Polizei, beim Umweltamt Ihrer Kommune oder beim Kreis Herford anzeigen.



Verfügbare Formulare
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[PDF-Dokument : 62 kB]
 
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