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Sprengstofflagerung (privat) beantragen
Zuständigkeit
Allgemeine Ordnungs- und Ausländerangelegenheiten
Wittekindstraße 7
32051 Herford
 
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Herr Gundlach
Sicherheit und Ordnung - Allgemeine Ordnungs- und Ausländerangelegenheiten
Jagd, Fischerei, sprengstoffrechtliche Erlaubnisse
Wittekindstraße 7
32051 Herford
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05221/13-2680
Telefax
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05221/13-172680
E-Mail
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3.10
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Sprengstofflagerung beantragen

Beschreibung

Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie im privaten Bereich mit explosionsgefährlichen Stoffen wie Schwarz- oder Nitrozellulosepulver umgehen wollen beziehungsweise diese erwerben oder lagern möchten.

Voraussetzungen

Als Schwarzpulverschütze, Wiederlader von Patronenhülsen und Böllerschütze erhalten Sie eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis, wenn sie

  • zuverlässig sind, 
  • einen Bedürfnis- und Fachkundenachweis vorlegen und
  • mindestens 21 Jahre alt sind

Die Erlaubnis erteilen wir für fünf Jahre.

Wie erhalte ich einen Fachkundenachweis?

Die Fachkunde erwerben Sie, wenn Sie an einem staatlichen oder staatlich anerkannten Lehrgang teilnehmen. Dafür müssen Sie dem Lehrgangsträger eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen. Diese können Sie bei uns beantragen. Mit dieser Bescheinigung melden Sie sich dann zum Besuch des Lehrgangs an. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie ein Fachkundezeugnis.

Was ist ein Bedürfnisnachweis?

Damit Sie eine Sprengstofferlaubnis erhalten, brauchen Sie zunächst einen Grund für diese Tätigkeit. Dies ist zum Beispiel ein gültiger Jagdschein oder die Mitgliedschaft in einer schießsportlichen Vereinigung.

Unterlagen/Nachweise

Stellen Sie zum ersten Mal einen Antrag für eine Sprengstofferlaubnis, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • den ausgefüllten Antrag,
  • das Fachkundezeugnis,
  • den Bedürfnisnachweis,
  • die Erklärung zur Aufbewahrung und
  • den Nachweis über eine geeignete Lagerstätte.

Bevor Sie eine Erlaubnis bekommen, wird die Lagerstätte für die Explosivstoffe kontrolliert.

Für eine Verlängerung der Erlaubnis benötigen wir zusätzlich das Erlaubnisheft.

Rechtsgrundlagen

  • Sprengstoffgesetz (SprengG)
  • Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengV)

Kosten/Gebühren

  • Gebühr für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung: ab 120,00 Euro
  • Gebühr für eine Ersterteilung: ab 125,00 Euro
  • Gebühr für eine Verlängerung: ab 120,00 Euro


Verfügbare Formulare
Antrag auf Erteilung oder Verlängerung der sprengstoffrechtlichen Erlaubnis
[PDF-Dokument : 16 kB]
Erklärung zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis
[PDF-Dokument : 6 kB]
Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
[PDF-Dokument : 8 kB]
Information zum Schutz Ihrer Daten
[PDF-Dokument : 186 kB]
 
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