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Aufgabe:
Namensänderung beantragen
Zuständigkeit
Allgemeine Ordnungs- und Ausländerangelegenheiten
Wittekindstraße 7
32051 Herford
 
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Vorname und Familiennamen sind wichtig. Mit ihnen kann man die Identität von Personen nachweisen und zuordnen. Deshalb ist eine Namensänderung nur dann möglich, wenn ein sogenannter wichtiger Grund vorliegt.

Das private Interesse, seinen Namen zu ändern, muss also schwerwiegender sein als das öffentliche Interesse, den bisherigen Namen beizubehalten.

Unsere Dienstleistung finden Sie im Serviceportal Kreis Herford. Bitte klicken Sie hier.



 
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