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Jagdschein erhalten
Zuständigkeit
Allgemeine Ordnungs- und Ausländerangelegenheiten
Wittekindstraße 7
32051 Herford
 
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Ihre Ansprechpartner/innen
 
Herr Gundlach
Sicherheit und Ordnung - Allgemeine Ordnungs- und Ausländerangelegenheiten
Jagd, Fischerei, sprengstoffrechtliche Erlaubnisse
Wittekindstraße 7
32051 Herford
Telefon
 : 
05221/13-2680
Telefax
 : 
05221/13-172680
E-Mail
 : 
Raum
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3.10
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Jagdschein erhalten

Beschreibung

Aufgrund der aktuellen Lage vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin. Die Kontaktdaten finden Sie rechts in der Randspalte.

Wenn Sie jagen möchten, benötigen Sie einen Jagdschein. Diesen stellt Ihnen die Untere Jagdbehörde des Kreises Herford nach Bestehen der Jägerprüfung aus.

Der Jagdschein wird entweder als Jahresjagdschein für höchstens drei Jagdjahre oder als Tagesjagdschein für 14 Tage erteilt. Die Jagdscheinerteilung erfolgt nur nach persönlicher Vorsprache. Bitte vereinbaren Sie im Vorfeld einen Termin.

Besonderheiten:

  • Jugendjagdschein
    Einen Jugendjagdschein erhalten Personen, die in Deutschland erfolgreich eine Jägerprüfung abgelegt haben und 16 oder 17 Jahre alt sind. Inhaber von Jugendjagdscheinen dürfen die Jagd nur in Begleitung einer jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson ausüben.
  • Falknerjagdschein
    Einen Falknerjagdschein erhalten Personen, die in Deutschland erfolgreich eine Falknerprüfung abgelegt haben. Ein Falknerjagdschein berechtigt Sie ausschließlich zur Jagd mit dem Greifvogel (Beizvogel). Mit ihm dürfen Sie weder Schusswaffen kaufen noch dürfen Sie sie gebrauchen.

Unterlagen/Nachweise

Folgende Voraussetzungen müssen für die Ausgabe eines Jagdscheins zwingend erfüllt sein:

  • Sie haben erfolgreich an der Jägerprüfung teilgenommen.
  • Sie sind zuverlässig und körperlich geeignet.
  • Sie haben ein Mindestalter von 16 Jahren.
  • Sie haben die Gebühren bei der Antragstellung (bar oder mit EC-Karte) gezahlt.

Erforderliche Unterlagen für die Ersterteilung:

  • Prüfungszeugnis der Jägerprüfung
  • Nachweis einer abgeschlossen Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 50.000 Euro für Sach- und 500.000 Euro für Personenschäden)
  • Foto
  • Personalausweis

Erforderliche Unterlagen für die Verlängerung:

  • vorhandener Jagdschein
  • Nachweis einer abgeschlossen Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 50.000 Euro für Sach- und 500.000 Euro für Personenschäden)
  • eventuell Foto

Rechtsgrundlagen

  • Bundesjagdgesetz
  • Landesjagdgesetz NRW

Kosten/Gebühren

Allgemein:

  • Tages-Jagdschein: 15,00 Euro Verwaltungsgebühr
  • Ein-Jahres-Jagdschein: 35,00 Euro Verwaltungsgebühr
  • Zwei-Jahres-Jagdschein: 50,00 Euro Verwaltungsgebühr
  • Drei-Jahres-Jagdschein: 65,00 Euro Verwaltungsgebühr

Jugendliche:

  • Tages-Jagdschein: 15,00 Euro Verwaltungsgebühr
  • Ein-Jahres-Jagdschein: 20,00 Euro Verwaltungsgebühr
  • Zwei-Jahres-Jagdschein: 30,00 Euro Verwaltungsgebühr
  • Drei-Jahres-Jagdschein: 35,00 Euro Verwaltungsgebühr

Falkner:

  • Tages-Jagdschein: 15,00 Euro Verwaltungsgebühr
  • Ein-Jahres-Jagdschein: 20,00 Euro Verwaltungsgebühr
  • Zwei-Jahres-Jagdschein: 30,00 Euro Verwaltungsgebühr
  • Drei-Jahres-Jagdschein: 35,00 Euro Verwaltungsgebühr

Falkner-Jugend-Jagdschein:

  • Tages-Jagdschein: 15,00 Euro Verwaltungsgebühr
  • Ein-Jahres-Jagdschein: 15,00 Euro Verwaltungsgebühr
  • Zwei-Jahres-Jagdschein: 20,00 Euro Verwaltungsgebühr
  • Drei-Jahres-Jagdschein: 25,00 Euro Verwaltungsgebühr


Verfügbare Formulare
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[PDF-Dokument : 186 kB]
 
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