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Hilfsmittel beantragen
Zuständigkeit
Menschen mit Behinderung
Amtshausstra­ße 3
32051 Herford
 
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N.N.
Soziale Leistungen - Menschen mit Behinderung
Eingliederungshilfe
Amtshausstraße 3
32051 Herford
Telefon
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05221/13-1284
Telefax
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05221/13-1902
Raum
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N.N.
Soziale Leistungen - Menschen mit Behinderung
Eingliederungshilfe
Amtshausstraße 3
32051 Herford
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05221/13-1234
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Wörmann
Soziale Leistungen - Menschen mit Behinderung
Eingliederungshilfe
Amtshausstraße 3
32051 Herford
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05221/13-1245
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05221/13-1902
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Hilfsmittel beantragen

Beschreibung

Hilfsmittel wie beispielsweise Rollstühle können im Rahmen der Eingliederungshilfe gewährt werden.

Eingliederungshilfe erhalten alle Menschen, die nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert oder die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind. Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten, eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und den behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern.

Leistungen der Eingliederungshilfe werden nur gewährt, soweit der behinderte Mensch sich nicht selbst helfen kann und keine Hilfe von anderen erhält. Das hat zur Folge, dass das Einkommen und das Vermögen des Hilfesuchenden und eventuell auch dessen Angehörigen überprüft werden muss.

Art, Form und Maß der Hilfe richten sich immer nach der Besonderheit des Einzelfalles.

Für die Bewilligung von Hilfsmitteln für Kinder und Jugendliche ist der Kreis Herford zuständig. Menschen mit Behinderung, die ihre Schulbildung bereits abgeschlossen haben, wenden sich bitte an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe.



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[PDF-Dokument : 236 kB]
 
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