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Ältere Menschen mit Behinderung (ab 65 Jahren): Selbstständig Wohnen
Zuständigkeit

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Menschen mit Behinderung (ab 65 Jahren): Selbstständig Wohnen

Beschreibung

Menschen mit Behinderung sollen in unserer integrativen Gesellschaft so unterstützt werden, dass sie möglichst selbstständig wohnen können. Die Hilfe hängt vom individuellen Bedarf und seiner Dauer ab. Es gibt

  • ambulante Möglichkeiten in der eigenen Wohnung (sogenanntes Ambulant Betreutes Wohnen) oder
  • stationäre Spezialeinrichtungen/Wohnstätten (gerecht für Menschen mit schwerwiegenden oder seltenen Behinderungen).

Zunächst wird also der genaue Bedarf ermittelt. In einem speziellen Hilfeplanverfahren kann sich der Mensch mit Behinderung beteiligen. Fachleute beraten. Insbesondere wird geklärt, ob der bestehende Bedarf durch ambulante Leistungen gedeckt werden kann oder ob stationäre Leistungen erforderlich sind.

Ab dem 01.01.2020 ist der Landschaftverband Westfalen-Lippe für die Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens zuständig. Bitte wenden Sie sich an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe.



 
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