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Aufgabe:
Informationen zum Masernimpfschutz
Zuständigkeit
Gesundheitsschutz und zentrale Dienste
Amtshausstraße 2
32051 Herford
 
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Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten und können zu schweren Komplikationen führen. Eine Masernimpfung schützt gegen die hochansteckende Viruserkrankung. Um den Schutz vor Masern in Gemeinschaftseinrichtungen sowie in medizinischen Einrichtungen zu fördern, ist am 01.03.2020 das Masernschutzgesetz in Kraft getreten.

Masernschutznachweise übermitteln

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Personen ohne Nachweis zum Masernschutz melden

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