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Melderegisterauskunft
Zuständigkeit

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, um die für Sie zuständige Behörde zu ermitteln!

Melde- oder Archivauskünfte können nur persönlich oder schriftlich beantragt werden. Eine Auskunft ist nur möglich, wenn mindestens drei Identifizierungsmerkmale der gesuchten Person vorliegen.




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Verfügbare Formulare
Antrag auf Auskunft aus dem Melderegister
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